Richtlinien zum Teilen
Allgemeine Richtlinien zum Teilen:
- Befolgen Sie stets die gängigen Verfahren, sofern nicht im jeweiligen Reparaturverfahren ausdrücklich etwas anderes gefordert wird.
- Teilen Sie Bleche nur dann, wenn im entsprechenden Reparaturverfahren angegeben ist, dass ein Teilen des Blechs zulässig ist.
- Wenn die Reparatur eines Abschnitts den Aus- oder Einbau zusätzlicher Bleche oder Baugruppen erfordert, führen Sie die notwendigen Verfahren mit dem spezifischen Reparaturverfahren für jedes Blech bzw. jede Baugruppe aus.
- Schneiden Sie beim Teilen nicht in darunter liegende Bleche.
- Schneiden Sie nicht innerhalb von 25 mm von der Mitte eines Schraubenlochs.
- Wenn dies im Verfahren angegeben ist, erstellen und montieren Sie ein Füllblech oder eine Verstärkungsplatte.
- An einer Stoßfuge zwischen den Abschnitten kann ein Füllblech angebracht werden (wie unter Herstellen und Anbringen von Füllblechen beschrieben).
- Stellen Sie nur dann MSG-Schweißungen an Stoßfugen her, wenn dies im Verfahren ausdrücklich gefordert wird.
Wenn eine Stoßfuge einen Flansch umfasst, darf an diesem nicht geschweißt werden. (Flansche werden nur mit Strukturklebstoff befestigt.)
- Die Lücken zwischen den Blechen von Stoßfugen sollten so klein wie möglich sein, um die Festigkeit der Verbindung zu maximieren.
- Für Abschnitte sind keine Befestigungsmittel an den Stoßfugen erforderlich, wenn nicht ausdrücklich angegeben.
- Füllen Sie alle Spalte mit Strukturklebstoff.
- Dichten Sie alle offenen Nähte nach dem Schweißen ab.